AGB Uplengen Energie
Erklärungen gemäß § 5 Uplengen Energie Inhaber Sascha Balzen Osterstorstraße 39 26670 Uplengen
E-Mail: info@uplengen-energie.de Telefon: +49 (0)4956 4094722 Web: www.uplengen-energie.de
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Sascha Balzen Ostertorstraße 39 26670 Uplengen
AGB & Nutzungsbedingungen
Uplengen Energie - AGB
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden
kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Uplengen Energie, Inhaber Herr Sascha Balzen,
Ostertorstr. 39, 26670 Uplengen, Telefon: 04956-4094722, Mail: info@uplengen-energie.de (im
Folgenden kurz Uplengen Energie) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des
Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall
belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht
gewährt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt die Uplengen Energie, sofern keine abweichende Vereinbarung
getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein
unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die
Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Uplengen
Energie zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Uplengen Energie ist unverbindlich und
führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden
verbindlichen Auftragsbestätigung der Uplengen Energie kommt der Vertrag zwischen der
Uplengen Energie und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware
1.2 Angebote der Uplengen Energie gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder
„unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.3Vertragssprache ist deutsch
2. Lieferung
Uplengen Energie liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in
Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den
Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen
ausgewiesen wurden. (optional: Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 30% der
Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Die Uplengen Energie
stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.)
3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Uplengen Energie
(nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Uplengen Energie bis zur Erfüllung sämtlicher Uplengen
Energie gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden
ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an
Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Uplengen Energie
erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine
Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass
hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Uplengen Energie die Vorbehaltsware nicht
verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse
von Uplengen Energie. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder
Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Uplengen Energie unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an
Uplengen Energie ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der
Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Uplengen
Energie abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in
anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von Uplengen Energie hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem
betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Uplengen Energie die zur Geltendmachung ihrer
Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Uplengen Energie wird die ihr zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Uplengen Energie freigeben, soweit deren Wert die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Uplengen Energie über die Art der Nacherfüllung und es
gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der
mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom
Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Uplengen Energie
nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Uplengen Energie dem Kunden nach
Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich/ Verweis Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn
nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht,
wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der
Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Uplengen Energie nur auf ausdrückliche
Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns
schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die
Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet
werden können.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die
unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren
Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner
unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der
Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten
wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils
gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages
ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im
Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er
die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und
bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen (30% vom Angebotspreis
, inkl. MwSt. + 150,-€ inkl. MwSt. für Antragstellung BAFA / KfW), wenn und soweit die
Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Uplengen Energie zu vertreten hat. Nach der
Kündigung legt die Uplengen Energie Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine
nachvolziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin
benannten Zahlungsfrist zu.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Uplengen Energie kann bei
Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der
Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschluss
auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle
sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Uplengen Energie nach Setzung
einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden
die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1 Die Angaben von Uplengen Energie über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf
Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Uplengen Energie nicht zu vertretener betrieblicher
Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen,
Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer
Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl.
angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf
Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in
Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der
Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen
spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
8. erweitertes Pfandrecht
8.1. Uplengen Energie steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem
aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem
Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Uplengen Energie unverzüglich
mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Uplengen Energie Instandsetzungs- oder
Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung
von Uplengen Energie für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der
Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
V. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/
odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse
hinzuweisen. Diese lautet: info@uplengen-energie.de
Uplengen Energie ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Uplengen Energie und einem Verbraucher-
Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen
unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden
grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
7694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
3. Die UplengenEnergie hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Uplengen Energie vereinbart.
5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung
führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem
Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates
gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Uplengen Energie ihre berufliche
oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise
auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag
in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
(Stand Oktober 2023)